Parkinson-Selbsthilfe Schneckenhaus e.V. | Ziel
Stand: Februar 2007
- Verbesserung der Lebens- und Wohnbedingungen von Parkinsonkranken und deren Angehörigen.
- Aufklärung und Information von Betroffenen, Angehörigen und der Bevölkerung (z.B. besonders Ärzte, Behörden) über die Krankheit. Aufbau und Unterhaltung eines Informationsservices für Parkinsonkranke im Internet.
- Nutzung und Unterhaltung des SCHNECKENHAUSES als Begegnungs-, Beratungs-, Informations- und Wohnstätte.
- Verhinderung der Isolation von Parkinsonkranken durch die Förderung nationaler und internationaler Kontakte.
- Der Verein will diese Ziele erreichen, indem er insbesondere die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch seine Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst, Politik und Verwaltung zu Entscheidungen anregt, den an Parkinson und anderen neurologischen Leiden erkrankten Menschen und deren Angehörigen eine dauerhafte Verbesserung ihrer Lebensqualität zu ermöglichen und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät, verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber den erkrankten Menschen einfordert. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.
- Als Träger der Hilde-Ulrichs-Stiftung für Parkinsonforschung Übernahme aller Nebenkosten, die durch die Stiftungsarbeit anfallen. Dadurch soll gewährleistet sein, daß z.B. keine Portokosten für Aussendungen, Pressekonferenzen usw. die eingehenden Spenden für die Stiftungszwecke schmälern. Diese Nebenkosten dürfen die Vereinsausgaben nicht übersteigen !
Parkinson-Selbsthilfe Schneckenhaus e.V. | Zweck
Stand: Februar 2007
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke“ §§ 51-68 AO (Abgabenordnung) in der jeweiligen gültigen Fassung der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Etwaige Gewinne und alle sonstigen Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied während der Mitgliedschaft, bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Zuwendungen oder Anteile aus Mitteln des Vereins oder dessen Vereinsvermögen.
- Es darf darüber hinaus auch keine Person durch Ausgaben, die dem Satzungszweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
ABSENDERANGABEN DES TRÄGERVEREINES:
Parkinson-Selbsthilfe Schneckenhaus e.V.
Entenfang 7, D-61197 Florstadt-Staden
Telefon: 06035/970306, FAX: 06035/970307
Internet: www.parkinsonweb.com
e-mail: parkinsonweb@t-online.de
Trägerverein von:
Hilde-Ulrichs-Stiftung für Parkinsonforschung, SCHNECKENHAUS + Patienten-Info-Center unter www.parkinsonweb.com
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen
Unser Trägerverein ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Spenden und Beiträge steuerlich absetzbar sind
Spendenkonto des Trägervereines: 89 263 107 – Volksbank Mittelhessen eG - BLZ: 513 900 00
IBAN: DE03 5139 0000 0089 2631 07 SWIFT-BIC: VBMHDE5FXXX
